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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026-05-26

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform natureport.eu (im Folgenden „NaturePort") betrieben durch die NaturePort UG (haftungsbeschränkt), Willy-Brandt-Straße 23, 20457 Hamburg (im Folgenden „Betreiber").

Spendenempfängerin im rechtlichen Sinne ist die jeweils ausgewählte, anerkannt gemeinnützige Empfänger-Organisation (im Folgenden „NGO"). Die Spende fließt über Stripe-Connect direkt an die NGO (92 %); der Betreiber erhält eine Vermittlungs- bzw. Mittelbeschaffungsgebühr (8 %) und tritt ausschließlich als technischer Vermittler auf, nicht als Spendenempfänger.

§ 2 Leistungsbeschreibung

NaturePort ist eine Online-Plattform mit zwei zentralen Funktionen:

  • Spendenvermittlung: Privatpersonen und Unternehmen können einmalig oder monatlich an gelistete gemeinnützige Naturschutz-Projekte spenden. Spendenempfänger ist rechtlich der Trustee; die Mittel werden gemäß § 58 Nr. 1 AO an die Empfänger-NGO weitergeleitet.
  • Compliance-/Reporting-SaaS: Unternehmen erhalten konsolidierte Zuwendungsbestätigungen, ESRS-E4-Datenpunkte und EcoVadis-fähige Belege für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung.

§ 3 Spendenflow und Mittelverwendung

Jede Spende wird zu 100 % an den Trustee gezahlt. Der Trustee leitet — nach Abzug einer einmaligen Plattform-Pauschale von 10 % zur Deckung der Plattform- und Zahlungsabwicklungskosten — den verbleibenden Betrag (90 %) an die in der Spendenmaske ausgewählte Empfänger-NGO weiter. Über die Plattform-Pauschale trägt der Trustee insbesondere die Zahlungsanbieter-Gebühren (Stripe / CoinGate), sodass die NGO einen sauberen Festbetrag erhält.

Hinweis: Die 10 %-Pauschale ist ein „Default"-Satz; im Einzelfall (z.B. bei Großspender:innen oder bestimmten Projekten) kann ein abweichender Satz vereinbart werden. Der jeweils gültige Satz wird in der Spendenbestätigung ausgewiesen.

§ 4 Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV)

Bei jeder erfolgreichen Spende wird eine Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10b EStG i.V.m. § 50 EStDV erstellt und automatisiert per E-Mail an die im Spendenformular angegebene Adresse versendet. Voraussetzung ist die vollständige Angabe von Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der spendenden Person.

Die Zuwendungsbestätigung wird von der empfangenden gemeinnützigen NGO über den vollen Spendenbetrag ausgestellt und ist steuerlich geltend zu machen.

§ 5 Zahlungsabwicklung

Zahlungen erfolgen ausschließlich über externe, lizenzierte Zahlungsdienstleister:

  • Stripe (Karte, SEPA-Lastschrift, Apple/Google Pay)
  • CoinGate (Kryptowährungen mit automatischer EUR-Konvertierung zum Tageskurs)

Der jeweilige Zahlungsdienstleister handelt als eigenständiger Verantwortlicher; es gelten zusätzlich dessen Nutzungsbedingungen. Eine direkte Zahlung an den Betreiber oder Trustee ist nicht möglich.

§ 6 Kein Widerrufsrecht bei Spenden

Spenden sind freiwillige, einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung und unterliegen damit nicht dem Fernabsatzwiderrufsrecht nach § 312g BGB. Eine ausgeführte und abgeschlossene Spende kann nicht widerrufen werden. Bei monatlichen Spenden kann das Abo jederzeit für die Zukunft beendet werden — eine entsprechende E-Mail an info@natureport.eu oder die Verwaltung über das Stripe-Kundenportal genügen.

§ 7 Pflichten der Empfänger-NGOs

NGOs, die Projekte auf NaturePort listen, verpflichten sich:

  • einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamts vorzulegen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen
  • die zweckgebundene Verwendung der weitergeleiteten Mittel zu dokumentieren und auf Anfrage nachzuweisen
  • den Trustee-Vertrag (Spendenvermittlungs- und Treuhand-Vereinbarung) anzunehmen
  • wahrheitsgemäße Angaben zu Projekt, Standort, Wirkung und FPIC-Status zu machen

§ 8 Haftung

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Betreiber prüft NGOs vor Aufnahme (KYB, Freistellungsbescheid, Trustee-Vertrag), garantiert jedoch nicht die tatsächliche Mittelverwendung durch die NGO vor Ort. Bei bekannten Pflichtverletzungen einer NGO behält sich der Betreiber vor, die NGO und ihre Projekte umgehend von der Plattform zu entfernen.

§ 9 Verfügbarkeit der Plattform

Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, schuldet diese aber nicht als Erfolg. Wartungsfenster und Ausfälle führen nicht zu einem Schadenersatzanspruch.

§ 10 Änderungen dieser AGB

Der Betreiber behält sich vor, diese AGB anzupassen. Nutzer:innen mit Account werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Spendende ohne Account sind von Änderungen nicht betroffen — für jede Spende gelten die zum Zeitpunkt der Spende veröffentlichten AGB.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB davon unberührt.